Unsere Leistungen
Bereich Auto
Klasse B
- Als Führerschein der Klasse B wird der normale Führerschein für PKW bis 3,5t (3500kg) Gesamtgewicht bezeichnet. Dieser Führerschein kann ab einem Alter von 18 Jahren ausgestellt werden. Somit ist man berechtigt Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse bis 3,5 Tonnen zu bewegen.
- BF17: Es gibt die Möglichkeit den Führerschein der Klasse B bereits mit 17 Jahren zu erlangen. Hierbei muss beachtet werden, dass bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres eine Begleitperson während der Fahrt im Auto anwesend sein muss. Diese Person muss als offizielle Begleitperson eingetragen sein.
Klasse BE
- Die Führerscheinklasse BE basiert auf der Klasse B. Durch das erlangen des Führerscheins mit der Klssse BE ist der Fahrer berechtigt einen Anhänger mit einem Gewicht von maximal 3,5t an das Zugfahrzeug anzuhängen. Demnach ergibt sich eine Gesamtlast von 7 Tonnen, die der Fahrzeugführer bewegen darf.
Klasse B197
- Für die Fahrerlaubnis der Klasse B wird die Möglichkeit geschaffen, trotz praktischer Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe die Fahrerlaubnis unbeschränkt zu erteilen, wenn zuvor eine praktische Ausbildung auf dem Fahrzeug mit Schaltgetriebe erfolgt ist.
Klasse BA
- Als Führerschein der Klasse BA wird der normale Automatik Führerschein für PKW bis 3,5t (3500kg) Gesamtgewicht bezeichnet. Dieser Führerschein kann ab einem Alter von 18 Jahren ausgestellt werden. Somit ist man berechtigt Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse bis 3,5 Tonnen zu bewegen.
- BF17: Es gibt die Möglichkeit den Automatik Führerschein der Klasse BA bereits mit 17 Jahren zu erlangen. Hierbei muss beachtet werden, dass bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres eine Begleitperson während der Fahrt im Auto anwesend sein muss. Diese Person muss als offizielle Begleitperson eingetragen sein.
Handicap
- Erlangen Sie exklusiv bei uns Ihren Führerschein für körperlich beeinträchtigte Personen. Mit Hilfe unseres speziell dafür ausgerüsteten Fahrzeug, haben wir die Möglichkeit den Handicap-Führerschein anbieten zu können.
Bereich Motorrad
Klasse A
- Die Führerscheinklasse A berechtigt zum Führen eines Zweirads mit einer Motorisierung von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Klasse A2
- Die Führerscheinklasse A2 entspricht einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist
Klasse A1
- Die Führerscheinklasse A1 berechtigt zum Führen eines Zweirads mit einer Motorisierung von 125 cm³ oder höher. Die Motorleistung von 11 KW darf nicht überschritten werden.
Klasse AM
- Die Klasse AM berechtigt den Fahrer zum Führen eines Rollers mit 50 cm³. Der Führerschein kann ab einem Alter von 16 Jahren erlangt werden.
Klasse B196
- B196 – Krafträder der Klasse A1 mit dem Autoführerschein fahren. Wer mind. 25 Jahre alt ist und die Klasse B mind. 5 Jahre besitzt, bekommt nach Antragstellung beim zuständigen Verkehrsamt und nach Absolvierung der vorgeschriebenen Fahrerschulung die Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 erteilt (B196).
Sonderausbildungen
Wir bieten an:
Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis in eine EU-Fahrerlaubnis
Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
Auffrischungsstunden (für Führerscheininhaber, welche lange nicht mehr gefahren sind)
- Erste-Hilfe Kurse
- Sehtest
- Biometrisch Passbilder
Sonderausbildung
Wir machen Führerscheinbesitzer nach neurologischer Krankheit oder nach körperlicher Krankheit fit für den Straßenverkehr
ASF
Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF). Im Rahmen des Aufbauseminares werden die Auffälligkeiten der Teilnehmer besprochen und es werden Wege zur zukünftigen Vermeidung dieser Auffälligkeiten gesucht.
Fahrverhaltensprobe
- Überprüfungsfahrt
Die vielfältigen Beeinträchtigungen, die infolge eines Schlaganfalls oder nach ähnlichen Krankheitsbildern auftreten können, können letztlich dazu führen, dass die Fahreignung für eine gewisse Zeit nach dem Schlaganfall oder auch auf Dauer nicht mehr gegeben ist. Die Beurteilung der Fahrtauglichkeit eines betroffenen Patienten kann immer nur individuell erfolgen.
Aufrischungsstunden
Du hast einen Führerschein und bist lange nicht mehr gefahren?
Du hast Angst vor bestimmten Situationen, zum Beispiel
- höhere Geschwindigkeiten bei Autobahnfahrten
- Fahrten im Dunkeln
- Einparken oder rangieren in Engstellen?
Wir empfehlen individuelle Trainingsstunden in entspannter Atmosphäre unter professioneller Anleitung.
Umschreibung ausländische Fahrerlaubnis in EU Fahrerlaubnis
Eine ausländische Fahrerlaubnis ist in Deutschland sechs Monate gültig. Diese Frist beginnt mit dem Tag, an dem man einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland hat. Um einen ausländischen Führerschein umschreiben zu lassen, muss ein Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.
Übersicht Übungsstunden
Klasse B / BA
Theorie
- Grundstoff 12 Stunden
- Zusatzstoff 2 Stunden
- Gesamtanzahl 14 Stunden
- Theorieprüfung
Praxis
- Übungsstunden (individuell nach Lernkompetenz)
- Überland 5 Stunden
- Autobahn 4 Stunden
- Nachtfahrt 3 Stunden
- Praktische Prüfung
Klasse A / A1 / A2 / AM
Theorie
- Grundstoff 12 Stunden
- Zusatzstoff 4 Stunden
- Gesamtanzahl 16 Stunden
- Theorieprüfung
Praxis
- Übungsstunden (individuell nach Lernkompetenz)
- Überland 5 Stunden
- Autobahn 4 Stunden
- Nachtfahrt 3 Stunden
- Praktische Prüfung
Klasse B197
Theorie
- Grundstoff 12 Stunden
- Zusatzstoff 4 Stunden
- Gesamtanzahl 16 Stunden
- Theorieprüfung
Praxis
- Übungsstunden mind. 10 Stunden im Schaltfahrzeug, danach im Automatik Fahrzeug (individuell nach Lernkompetenz)
- Überland 5 Stunden
- Autobahn 4 Stunden
- Nachtfahrt 3 Stunden
- Praktische Prüfung
Klasse B196
Theorie
- Zusatzstoff 4 Stunden
- Gesamtanzahl 4 Stunden
- Keine Theorieprüfung
Praxis
- Übungsstunden mind. 10 Stunden (individuell nach Lernkompetenz)
- Keine praktische Prüdung
Klasse BE
Theorie
X
Praxis
- Übungsstunden (individuell nach Lernkompetenz)
- Überland 3 Stunden
- Autobahn 1 Stunden
- Nachtfahrt 1 Stunden
- Praktische Prüfung
ASF
Theorie
- 4 x 135 Min. Theorie
Praxis
- 1 x 30 min. Beobachtungsfahrt
Handicap
Theorie
- Grundstoff 12 Stunden
- Zusatzstoff 2 Stunden
- Gesamtanzahl 14 Stunden
- Theorieprüfung
Praxis
- Übungsstunden (individuell nach Lernkompetenz)
- Überland 5 Stunden
- Autobahn 4 Stunden
- Nachtfahrt 3 Stunden
- Praktische Prüfung
Sonderausbildung
Theorie
X
Praxis
- Übungsstunden (individuell nach körperlicher oder neurologischer Krankheit)
- Fahreignungsgutachten gemeinsam mit Arzt oder TÜV-Sachverständiger (je nach Krankheit)
Umschreibung ausländische Fahrerlaubnis in EU Fahrerlaubnis
Theorie
- Theoriestunden je nach Kenntnisstand des jeweiligen Landes
Praxis
- Übungsstunden (individuell je nach Lernkompetenz)
- Praktische Prüfung
Auffrischungsfahrt
Theorie
X
Praxis
- Nach eigener Einschätzung des Fahrschülers
Fahrverhaltensprobe
Theorie
X
Praxis
- 1 x 60 min Überprüfungsfahrt und Protokoll des Fahrlehrers