Unsere Leistungen

Bereich Auto

Klasse B

  • Als Führerschein der Klasse B wird der normale Führerschein für PKW bis 3,5t (3500kg) Gesamtgewicht bezeichnet. Dieser Führerschein kann ab einem Alter von 18 Jahren ausgestellt werden. Somit ist man berechtigt Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse bis 3,5 Tonnen zu bewegen. 
  • BF17: Es gibt die Möglichkeit den Führerschein der Klasse B bereits mit 17 Jahren zu erlangen. Hierbei muss beachtet werden, dass bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres eine Begleitperson während der Fahrt im Auto anwesend sein muss. Diese Person muss als offizielle Begleitperson eingetragen sein. 

Klasse BE

  • Die Führerscheinklasse BE basiert auf der Klasse B. Durch das erlangen des Führerscheins mit der Klssse BE ist der Fahrer berechtigt einen Anhänger mit einem Gewicht von maximal 3,5t an das Zugfahrzeug anzuhängen. Demnach ergibt sich eine Gesamtlast von 7 Tonnen, die der Fahrzeugführer bewegen darf.

Klasse B197

  • Für die Fahrerlaubnis der Klasse B wird die Möglichkeit geschaffen, trotz praktischer Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe die Fahrerlaubnis unbeschränkt zu erteilen, wenn zuvor eine praktische Ausbildung auf dem Fahrzeug mit Schaltgetriebe erfolgt ist. 

Klasse BA

  • Als Führerschein der Klasse BA wird der normale Automatik Führerschein für PKW bis 3,5t (3500kg) Gesamtgewicht bezeichnet. Dieser Führerschein kann ab einem Alter von 18 Jahren ausgestellt werden. Somit ist man berechtigt Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse bis 3,5 Tonnen zu bewegen. 
  • BF17: Es gibt die Möglichkeit den Automatik Führerschein der Klasse BA bereits mit 17 Jahren zu erlangen. Hierbei muss beachtet werden, dass bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres eine Begleitperson während der Fahrt im Auto anwesend sein muss. Diese Person muss als offizielle Begleitperson eingetragen sein. 

Handicap

  • Erlangen Sie exklusiv bei uns Ihren Führerschein für körperlich beeinträchtigte Personen. Mit Hilfe unseres speziell dafür ausgerüsteten Fahrzeug, haben wir die Möglichkeit den Handicap-Führerschein anbieten zu können.

Bereich Motorrad

Klasse A

  • Die Führerscheinklasse A berechtigt zum Führen eines Zweirads mit einer Motorisierung von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Klasse A2

  • Die Führerscheinklasse A2 entspricht einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist

Klasse A1

  • Die Führerscheinklasse A1 berechtigt zum Führen eines Zweirads mit einer Motorisierung von 125 cm³ oder höher. Die Motorleistung von 11 KW darf nicht überschritten werden. 

Klasse AM

  • Die Klasse AM berechtigt den Fahrer zum Führen eines Rollers mit 50 cm³. Der Führerschein kann ab einem Alter von 16 Jahren erlangt werden.

Klasse B196

  •  B196 – Krafträder der Klasse A1 mit dem Autoführerschein fahren. Wer mind. 25 Jahre alt ist und die Klasse B mind. 5 Jahre besitzt, bekommt nach Antragstellung beim zuständigen Verkehrsamt und nach Absolvierung der vorgeschriebenen Fahrerschulung die Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 erteilt (B196).

Sonderausbildungen

Wir bieten an:

  • Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis in eine EU-Fahrerlaubnis

  • Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

  • Auffrischungsstunden (für Führerscheininhaber, welche lange nicht mehr gefahren sind)

  • Erste-Hilfe Kurse
  • Sehtest
  • Biometrisch Passbilder

Sonderausbildung

  • Wir machen Führerscheinbesitzer nach neurologischer Krankheit oder nach körperlicher Krankheit fit für den Straßenverkehr

ASF

  • Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF). Im Rahmen des Aufbauseminares werden die Auffälligkeiten der Teilnehmer besprochen und es werden Wege zur zukünftigen Vermeidung dieser Auffälligkeiten gesucht.

Fahrverhaltensprobe

  • Überprüfungsfahrt
  • Die vielfältigen Beeinträchtigungen, die infolge eines Schlaganfalls oder nach ähnlichen Krankheitsbildern auftreten können, können letztlich dazu führen, dass die Fahreignung für eine gewisse Zeit nach dem Schlaganfall oder auch auf Dauer nicht mehr gegeben ist. Die Beurteilung der Fahrtauglichkeit eines betroffenen Patienten kann immer nur individuell erfolgen.

Aufrischungsstunden

  • Du hast einen Führerschein und bist lange nicht mehr gefahren?

    Du hast Angst vor bestimmten Situationen, zum Beispiel

    • höhere Geschwindigkeiten bei Autobahnfahrten
    • Fahrten im Dunkeln
    • Einparken oder rangieren in Engstellen?

    Wir empfehlen individuelle Trainingsstunden in entspannter Atmosphäre unter professioneller Anleitung.

Umschreibung ausländische Fahrerlaubnis in EU Fahrerlaubnis

  • Eine ausländische Fahrerlaubnis ist in Deutschland sechs Monate gültig. Diese Frist beginnt mit dem Tag, an dem man einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland hat. Um einen ausländischen Führerschein umschreiben zu lassen, muss ein Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.

Übersicht Übungsstunden

Klasse B / BA

Theorie

  • Grundstoff 12 Stunden
  • Zusatzstoff 2 Stunden
  • Gesamtanzahl 14 Stunden
  • Theorieprüfung

Praxis

  • Übungsstunden (individuell nach Lernkompetenz)
  • Überland 5 Stunden
  • Autobahn 4 Stunden
  • Nachtfahrt 3 Stunden
  • Praktische Prüfung

Klasse A / A1 / A2 / AM

Theorie

  • Grundstoff 12 Stunden
  • Zusatzstoff 4 Stunden
  • Gesamtanzahl 16 Stunden
  • Theorieprüfung

Praxis

  • Übungsstunden (individuell nach Lernkompetenz)
  • Überland 5 Stunden
  • Autobahn 4 Stunden
  • Nachtfahrt 3 Stunden
  • Praktische Prüfung

Klasse B197

Theorie

  • Grundstoff 12 Stunden
  • Zusatzstoff 4 Stunden
  • Gesamtanzahl 16 Stunden
  • Theorieprüfung

Praxis

  • Übungsstunden mind. 10 Stunden im Schaltfahrzeug, danach im Automatik Fahrzeug (individuell nach Lernkompetenz)
  • Überland 5 Stunden
  • Autobahn 4 Stunden
  • Nachtfahrt 3 Stunden
  • Praktische Prüfung

Klasse B196

Theorie

  • Zusatzstoff 4 Stunden
  • Gesamtanzahl 4 Stunden
  • Keine Theorieprüfung

Praxis

  • Übungsstunden mind. 10 Stunden (individuell nach Lernkompetenz)
  • Keine praktische Prüdung

Klasse BE

Theorie

X

Praxis

  • Übungsstunden (individuell nach Lernkompetenz)
  • Überland 3 Stunden
  • Autobahn 1 Stunden
  • Nachtfahrt 1 Stunden
  • Praktische Prüfung

ASF

Theorie

  • 4 x 135 Min. Theorie

Praxis

  • 1 x 30 min. Beobachtungsfahrt

Handicap

Theorie

  • Grundstoff 12 Stunden
  • Zusatzstoff 2 Stunden
  • Gesamtanzahl 14 Stunden
  • Theorieprüfung

Praxis

  • Übungsstunden (individuell nach Lernkompetenz)
  • Überland 5 Stunden
  • Autobahn 4 Stunden
  • Nachtfahrt 3 Stunden
  • Praktische Prüfung

Sonderausbildung

Theorie

X

Praxis

  • Übungsstunden  (individuell nach körperlicher oder neurologischer Krankheit)
  • Fahreignungsgutachten gemeinsam mit Arzt oder TÜV-Sachverständiger (je nach Krankheit)

Umschreibung ausländische Fahrerlaubnis in EU Fahrerlaubnis

Theorie

  • Theoriestunden je nach Kenntnisstand des jeweiligen Landes

Praxis

  • Übungsstunden (individuell je nach Lernkompetenz)
  • Praktische Prüfung

Auffrischungsfahrt

Theorie

X

Praxis

  • Nach eigener Einschätzung des Fahrschülers

Fahrverhaltensprobe

Theorie

X

Praxis

  • 1 x 60 min Überprüfungsfahrt und Protokoll des Fahrlehrers